Umschreibung auf EU-FCL ohne CVFR

Manche Fliegerkollegen besitzen noch den (alten) ICAO-Schein, der zwar immer noch gilt, aber nur noch bis zum 08. April 2014!  (Siehe „Neues zu EASA-Lizenzen“)

Bisher war in Deutschland die Umschreibung des ICAO-Scheins auf die EU-FCL-Lizenz nur über eine komplette CVFR-Prüfung zu erreichen, inbegriffen also eine Menge Theorie. Da lediglich Deutschland sich diesen “ballast-reichen” Weg ausgedacht hatte, haben wir bisher angeboten, den Weg über den Erwerb einer englischen JAR-PPL-Lizenz zu gehen, in Verbindung mit einer praktischen PPL-Prüfung.

Jetzt haben wir gute Nachrichten für alle Alt-ICAO-Lizenzinhaber:

Der Weg von einer ICAO-PPL Lizenz geht nun über eine vereinfachte praktische Funk-Navigations-Prüfung OHNE Theorie, das heißt CVFR-“light”, die Sie bereits heute ablegen können. Informationen über den Prozess entnehmen Sie nachfolgendem Abschnitt “Von Alt-ICAO und PPL-N auf EU-FCL”.


Von Alt-ICAO und PPL-N auf EU-PPL

Seit August 2012 gilt: CVFR benötigen Sie nicht mehr! Die neuen Bedingungen lauten im aktuellen Vorschriften-Entwurf:

  • 70 h Gesamtflugerfahrung
  • vereinfachter Nachweis der Kenntnisse in Funknavigation durch eine praktische Prüfung durch einen max. 1-stündigen Überprüfungsflug, der inhaltlich der CVFR-Prüfung (Praxis) gleicht. Es werden hierbei grundlegende FunkNav-Kennnisse überprüft, die ohnehin jeder Pilot haben sollte. Viele Luftämter halten die entsprechenden Formulare im Downloadbereich bereit.

    Wichtig: Sie müssen die Umwandlung (nach praktischer Prüfung) bis zum 08.04.2014 beantragt haben!

Mit dieser Umwandlung besitzen Sie weiter einen vollwertigen und weltweit gültigen Schein und müssen sich nicht auf den LAPL beschränken. Dieser gilt in ganz Europa jedoch nicht ohne weiteres in USA oder z.B. in Südafrika. Dort kann dieser nicht ohne weiteres umgeschrieben werden, da es kein ICAO-Schein ist! Über pilot training europe können Sie ein Vorbereitungspaket für den Funk-Nav-Prüfungsflug buchen:

Inhalt des Vorbereitungspakets

  1. Individuelle Vorbereitung ud Wiederholung FunkNav-Kennnisse je nach Bedarf (praktische Vorbereitung auf die Prüfung)
  2. Prüfungsflug

Erweiterung von PPLN-Lehrer auf EU-FCL Lehrer (LAPL)

Hier können wir für PPLN-Lehrer einen einfachen Weg anbieten. Die Umschreibebedingungen lauten (vereinfacht):

  • mind. 200 h auf Flugzeugen
  • Nachweis der CPL-Theorie bei einer Flugschule (siehe oben)
  • 10 h Instrumentenflugausbildung
  • 20 h Überlandflug inkl. 540 km Streckenflug
  • Ausbildungstätigkeit (bisheriger Schein) von mind. 100 h und Aufsicht über 25 Alleinflüge
  • Praktische Prüfung ohne Lehrprobe

Bei Interesse rufen Sie uns an!

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